Benutzerordnung Spielplatz Hofacker

 

 

 

Der Frauenverein und die Landfrauengruppe Sumiswald freuen sich über Leben und Aktivität auf dem Spielplatz Hofacker. Damit ein angenehmes, konfliktfreies Miteinander möglich ist, gibt es Regeln, welche von allen strikte einzuhalten sind.

 

 

 

Öffentlichkeit

 

Der Spielplatz Hofacker ist öffentlich und für jedermann zugänglich. Weisungen von Platzwart, Mitarbeitern des Werkhofs Sumiswald und der Ressortverantwortlichen Spielplatz des Frauenvereins und der Landfrauengruppe Sumiswald sind zu befolgen.

 

 

 

Haftung, Meldung

 

Die Benützung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und selbstverantwortlich. Den erwachsenen Begleitpersonen obliegt dabei die Aufsichtspflicht. Ausserdem haften Eltern in vollem Umfang für alle von ihren Kindern und Schutzbefohlenen verursachen Schäden, die nicht Folge von ordnungsgemässer Benützung oder höherer Gewalt sind. Beschädigungen, auch nicht selbst verursachte, und Defekte sind umgehend der Bauverwaltung der Gemeinde (034 432 33 46) zu melden.

 

 

 

Benützungszeiten

 

Der Spielplatz darf an Werktagen wie auch an Sonn- und allgemeinen Feiertagen von 8.00 bis spätestens um 22.00 Uhr genutzt werden. Auf eine allgemeine Mittagsruhe von 12.30 Uhr bis 13.45 Uhr ist zu achten. Nach 19.00 Uhr ist lautes Spielen und Schreien aus Rücksicht auf die Anwohnerschaft zu vermeiden. Fehlbare Personen können von den zuständigen Personen vom Platz gewiesen werden.

 

 

 

Sauberkeit und Ordnung

 

Die Benützer des Spielplatzes sind verpflichtet, auf Ordnung zu achten.  Zu den Anlagen und Gerätschaften ist Sorge zu tragen, diese sind sachgerecht und rücksichtsvoll zu benützen.  Verunreinigungen und Beschädigungen sind zu vermeiden und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Störenden Einwirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere durch Lärm, sind auf das absolut erforderliche Minimum zu beschränken.

 

Es ist im Speziellen untersagt:

 

-       Musikanlagen wie Radio usw. zu verwenden

 

-       Feuer zu entfachen

 

-       Abfälle liegen zu lassen (Littering)

 

-       Hunde frei laufen zu lassen.

 

 

 

Suchtmittel

 

Das Spielplatzareal ist eine suchtmittelfreie Zone. Jegliche Konsumation von Suchtmitteln wie Tabakwaren, Alkohol oder Drogen innerhalb des Spielplatzareales sind strengstens verboten.

 

 

 

Kontrolle

 

Die Kontrolle dieser Vorschriften obliegt dem Platzwart und/oder der Ressortverantwortlichen Spielplatz des Frauenvereins und der Landfrauengruppe Sumiswald.

 

Personen welche diese Benutzerordnung oder die Anordnungen des Platzwarts/Ressortverantwortliche Spielplatz nicht befolgen, können von der Benützung des Spielplatzes zeitweise oder ganz ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird die Einreichung einer Strafanzeige vorbehalten.

 

 

 

Vorstand Frauenverein und Landfrauengruppe Sumiswald, im Frühling 2018